Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zur Förderung und/oder Finanzierung
Ihrer Weiterbildung bei der PERSONALKANZLEI WIGGER
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BILDUNGSGUTSCHEIN
für Arbeitslose und Arbeitssuchende
Der Bildungsgutschein ist das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung beruflicher Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach SGB III zugelassen. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus.
Die Bildungsgutscheine werden von den Arbeitsagenturen sowie den Jobcentern an Arbeitssuchende herausgegeben. Ob Sie berechtigt sind, beantwortet Ihnen Ihr zuständiger Fallmanager.
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Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie den NRW-Bildungsscheck erhalten. Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 500,- € pro Bildungsscheck bezuschusst.
Der Bildungsscheck kann von Beschäftigten, Berufsrückkehrer/innen, junge Existenzgründern oder -gründerinnen, aber auch von Firmen in Anspruch genommen werden. Jedoch nur, wenn sie im laufenden und vergangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und ihr Unternehmen die Zahl von 250 Beschäftigten nicht überschreitet.
Der Bildungsscheck muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden!
Die Ausgabe des Bildungsschecks findet nur nach einer Beratung durch zugelassene Beratungseinrichtungen (Handwerkskammern, IHK, kommunale Wirtschaftsförderungen und Volkshochschulen) in NRW statt.
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Weiterführende Informationen:
Service-Center der Landesregierung NRW
Telefon: 0180 - 3100118 (9 Cent/Minute)
Mo. - Fr. von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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PRÄMIENGUTSCHEIN
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Um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm "Bildungsprämie" eingeführt. Nutznießer sollen vor allem diejenigen sein, die bisher aufgrund ihres Einkommens die Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme nicht tragen konnten.
Der Prämiengutschein ist eine schriftliche Zusage, dass ein Teil der Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung übernommen wird. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten und bei einem Bildungsträger (z.B. bei der Personalkanzlei Wigger) einlösen. Wichtig: Der Prämiengutschein deckt 50% der Weiterbildungskosten ab, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 500,- €. Den Restbetrag müssen Sie selbst aufbringen.
Den Prämiengutschein können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600,- € (bzw. 51.200,- € bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt. Aber auch Berufsrückkehrer/innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten.
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Weiterführende Informationen:
Tel.: 0800 - 2623000
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